Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter kann u. a. bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Die Anerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen.
Wenn eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung nicht erreicht werden kann, kann im Rahmen einer Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.