Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet für ein Flurstück, Angaben aus dem Liegenschaftskataster zur Fläche, Lage, tatsächlichen Nutzung, Angaben zur Bodenschätzung sowie nachrichtlich geführte Eigentumsangaben aus dem Grundbuch.
Sie können einen Flurstücks- und Eigentümernachweis über den unten angefügten Antrag (Antrag_Kasterauskunft.pdf) anfordern. Senden Sie dafür bitte den ausgefüllten Antrag per e-Mail an die Adresse katasterauskunft@gelsenkirchen.de.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
§ 14 (Fn 2), Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters, Abs. 2
Die Eigentümerangaben werden jedem bereit gestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Markscheiderinnen und Markscheider sowie Notarinnen und Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden oder wenn Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen.
Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 3.2, Gebühr je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30 €