Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann nach Terminvereinbarung bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen oder vor einem Notar beurkundet werden. Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen.