Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen.
Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage).
Einzellfallabhängig:
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
- Erläuterungsbericht mit Antragsschreiben / Antragsvordruck
- Lageplan mit Eintrag der Einleitstelle
- ggf. Bodengutachten mit Bodenprofilen
- hydraulischer Nachweis (Wassermengen, Dauer, Verbleib)
- Plan mit Eintragung des Absenkungsbereiches
- im Einzelfall nach Abstimmung: Stellungnahme zum Einfluss der Grundwasserableitung auf die vorhandene Bebauung. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass ein negativer Einfluss auf die Bebauung auszuschließen ist bzw. wie ein solcher unterbunden werden kann.
- Angaben zu Altlasten, ggf. Grundwasserqualität in Abstimmung ermitteln
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.