Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der jährlichen Wohnungsbauprogramme. Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen im Wohnungsbau ist den Städten übertragen. Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm sieht insbesondere Fördermöglichkeiten vor für:
- Wohneigentum für Haushalte mit Kindern
- Mieteinfamilienhäuser
- den Mietwohnungsbau
- Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestandes
- die bauliche Aufwertung von stationären Pflegeeinrichtungen
- Reduzierung von Barrieren
Aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten der Wohnungsbauprogramme wird grundsätzlich eine Beratung empfohlen.