Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab 2006 ein investives Bestandsförderprogramm mit drei Schwerpunkten aufgelegt. Dieses soll dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und in ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. Dazu zählen:
- Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
- Bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
- Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 60er und 70er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten
Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen ist den Städten übertragen.
In bestimmten Stadterneuerungsgebieten wird außerdem die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen durch die Vergabe von anteiligen Zuschüssen gefördert.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen und die jeweiligen Ansprechpartner in den Stadtteilbüros können Sie hier erhalten.