Im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind technische Überwachungen und Prüfungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben.
Hierzu zählen:
- Prüfung und Kontrolle der Baukosten
- Prüfungen von technischen Unterlagen (z. B. Grundrisszuschnitt und -größe, barrierefreies und behindertengerechtes Bauen)
- Bauzustandsbesichtigungen und -abnahmen innerhalb der Bauphase und nach Fertigstellung
- Bewertung der Bausubstanz
- Abstimmung von planerischen und rechtlichen Fragestellungen
- Beratung bei technischen Fragen