Auch in einer großen Stadt wie Gelsenkirchen ist es nicht immer möglich, sein Haus an die städtische Kanalisation anzuschießen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haus etwas abseits der dichten Bebauung liegt und kein städtischer Kanal gebaut wurde. Dann besteht die Möglichkeit, das anfallende häusliche Abwasser, zum Beispiel von der Toilette, durch eine Kleinkläranlage direkt vor Ort zu behandeln.
Eine Kleinkläranlage funktioniert wie die großen bekannten Kläranlagen. Zuerst werden die festen Bestandteile zurückgehalten und dann das Abwasser biologisch durch Mikroorganismen behandelt. Anschließend wird das Abwasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet.
Zuständig für die Leerung bzw. Reinigung ist GELSENDIENSTE, Telefon 0209/9 54-4306.
Bevor Sie mit einem Anlagenbauer die Details absprechen und loslegen, müssen Sie bei uns die Kleinkläranlage genehmigen lassen (wasserrechtliche Erlaubnis), da diese je nach Größe des Hauses unterschiedlich ausfallen kann.
Soll eine Pflanzenkläranlage betrieben werden, ist zusätzlich eine Genehmigung für den Bau und Betrieb der Pflanzenkläranlage zu beantragen.
Bestehende Kleinkläranlagen sind regelmäßig durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Prüfberichte und Analysen können Sie über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen übermitteln.
Den Antrag kann nur stellen, wer Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist oder eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Eigentümers besitzt.
Die Kleinkläranlage ist durch ein Fachunternehmen zu bemessen und zu planen. Dieses stellt die erforderlichen Antragsunterlagen zusammen.
Die Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200 €.
Die Mindestgebühr für die Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Pflanzenkläranlage beträgt 300 €.
Die Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlage richtet sich nach der Satzung für die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen.