In bestimmten Fällen werden für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg, unabhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort, Schulbusse oder Taxis eingesetzt. Darüber hinaus besteht, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenerstattung, wenn Eltern Kinder mit eigenem PKW zur Schule bringen.
Wenn bei Schülerinnen und Schülern eine besonders schwere Behinderung oder dauerhafte Erkrankung vorliegt, kann ein Schülerspezialverkehr notwendig sein. Die Notwendigkeit und die Art des Schülerspezialverkehrs wird in der Regel durch das städtische Referat Gesundheit im Rahmen einer Untersuchung festgestellt. Beim Schülerspezialverkehr stehen je nach Schwere der Behinderung oder Erkrankung folgende Alternativen zur Verfügung:
- Beförderung mit dem PKW der Eltern (es wird eine Erstattung in Form einer Kilometerpauschale bis zur Höhe von höchstens 100 € Beförderungsmonat gezahlt)
- Beförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit Übernahme der Kosten für eine Begleitperson
- Beförderung mit einem Schulbus
- Beförderung mit einem Taxi
Es ist ein formeller Antrag zu stellen, der als Vordruck in den Schulbüros ausgehändigt wird oder auf besonderen Wunsch durch das Referat Bildung zugesandt wird. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem die jeweilige Behinderung oder dauerhafte Erkrankung ersichtlich ist.