Die Stadt Gelsenkirchen blickt auf eine langjährige industrielle Geschichte zurück. In der Vergangenheit wurden dabei in vielen Industriezweigen umweltgefährdende Stoffe oftmals ohne die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Zudem wurden Abfälle ohne die heutigen Überwachungsstandards behandelt und gelagert.
Dadurch sind die sog. Altlasten entstanden, d.h. der Boden und das Grundwasser wurden mit Schadstoffen verunreinigt.
Beim Erwerb eines Grundstückes, bei einer Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung ist die Frage nach der konkreten Altlastensituation vor Ort von Bedeutung. So kann der Wert eines Grundstückes durch evtl. notwendige kostenintensive Maßnahmen (z.B. Bodenaushub) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wird eine sensible Nutzung des Bodens oder des Grundwassers (z.B. Anbau von Nutzpflanzen, Bewässerung durch Grundwasserbrunnen) nicht überall möglich sein. Durch eine frühzeitige Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde vermeiden Sie Fehlplanungen und unvorhergesehene Kosten z.B. für die Entsorgung von belastetem Boden.
Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte zur Schadstoffsituation in Boden und Grundwasser innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes. Dabei wird auf die Informationen aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zurückgegriffen.
Sie erhalten detaillierte Informationen zur Nutzungsgeschichte, vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
Sprechen Sie uns ebenfalls gerne zu Auskünften aus dem Grundwasserkataster oder bei geplanten Erdbauarbeiten an.
Altlastenauskünfte über ein Grundstück werden in der Regel gegenüber den aktuellen Eigentümern erteilt. Sollten Sie kein Eigentum an dem fraglichen Grundstück besitzen, reichen Sie bitte eine Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer ein (siehe Downloads).
- formloser Antrag (per E-Mail oder Post - siehe Downloads) mit genauer Adresse des Grundstückes
- Lageplan des Grundstückes (falls vorhanden)
- ggf. Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer (siehe Downloads)
Für Auskünfte aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten fallen ab dem 01.01.2025 nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1, Gebühren an. Die einfache Auskunft kostet 35,00 €.
Umfangreichere Auskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet, aber im Vorfeld mit dem Antragsteller besprochen. Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich von bereits vorhandenen Unterlagen ab.