Wichtiger Hinweis zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungen – Fördermittel ausgeschöpft
Derzeit können keine weiteren Anträge auf Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungen gestellt werden. Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2024 sind ausgeschöpft.
Neue Anträge können erst wieder ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Alle Anträge, die bis zum 26.11.2024 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet.
Anträge, die bis zum 26.11.2024 nicht in vollständiger, genehmigungsfähiger Form vorlagen oder die zwischen dem 26.11.2024 und dem 31.12.2024 einschließlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Aus buchhalterischen Gründen müssen diese Anträge erneut eingereicht werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass auch in 2025 eine rückwirkende Antragstellung für Maßnahmen möglich ist, deren Maßnahmenfertigstellung nicht länger als ein Kalenderjahr zurückliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Anträge im neuen Jahr.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unten auf dieser Seite.
Das städtische Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung bietet im Rahmen der dafür veranschlagten Finanzmittel eine niederschwellige finanzielle Förderung für neu errichtete Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Flächen im Stadtgebiet. Die Maßnahmen können sowohl in Eigen- als auch in Fremdleistung (z. B. durch eine Fachfirma) umgesetzt worden sein.
Für neu errichtete Dachbegrünungen können bis zu 3.000 Euro beantragt werden (15 Euro pro begrüntem Quadratmeter).
Fassadenbegrünungen werden boden- und wandgebunden mit einer Förderhöchstsumme von bis zu 2.500 Euro gefördert (bis zu 50% der Kosten).
Entsiegelungen, insbesondere der Rückbau sogenannter „Steingärten“, werden mit bis zu 3.000 Euro gefördert (pauschal 250 Euro für die ersten entsiegelten fünf Quadratmeter und für jeden weiteren Quadratmeter 30 Euro).
Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der unten verlinkten Förderrichtlinie.
Die Anträge auf Förderung müssen nach Abschluss der Umsetzung gestellt beziehungsweise eingereicht werden.
Wichtig zu beachten: Die Umsetzung der Maßnahmen muss nach dem 24.01.2024 abgeschlossen worden sein und die Maßnahmenfertigstellung darf nicht länger als ein Kalenderjahr zurückliegen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Eigentümer/innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter/innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen.
Ausgenommen von der Förderung sind Stadterneuerungsgebiete, soweit bereits eine Fördermöglichkeit, insbesondere aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, besteht oder die Möglichkeit der Förderung in anderen Förderprogrammen. Eine Auflistung der aktuellen Stadterneuerungsgebiete finden Sie unter "Stadterneuerung Gelsenkirchen" alternativ kann der "Förderkompass Klima" genutzt werden.
Außerdem ausgenommen von der Förderung sind rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gründachsatzungen.
• Unterschriebener Förderantrag (ausgefüllter Vordruck)
• Datenschutzrechtliche Einwilligung nach DSGVO
• Aktueller Bescheid über Grundbesitzabgaben oder Grundbucheintrag oder Nachweis über das Erbbaurecht
• Rechnungen (z.B. Anschaffungen, beauftragte Firmen). Bei Umsetzung durch eine Fachfirma: Rechnungen mit entsprechenden Angeboten / Kostenvoranschlägen
• Nachweise über die Begleichung der zuvor genannten Rechnungen (z.B. durch Kontoauszüge, Quittungen)
• Bei Eigenleistungen: Beschreibung der durchgeführten Maßnahme
• Fotos des Ausgangszustandes und Fotos der durchgeführten Maßnahme bzw. des Endzustandes
Anträge können über die Emailadresse foerderprogrammgruen@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Prüfung der gemäß dieser Richtlinie vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen, Rechnungen und Nachweise. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.