Wichtiger Hinweis zur Förderung von Solaranlagen – Fördermittel ausgeschöpft
Derzeit können keine weiteren Anträge auf Förderung von Photovoltaik-Anlagen (inkl. Stecker-Solargeräten) gestellt werden. Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2024 sind ausgeschöpft.
Neue Anträge können erst wieder ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Alle Anträge, die bis zum 26.11.2024 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet und entsprechende Förderungen ausgezahlt.
Anträge, die bis zum 26.11.2024 nicht in vollständiger, genehmigungsfähiger Form vorlagen oder die zwischen dem 26.11.2024 und dem 31.12.2024 einschließlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Aus buchhalterischen Gründen müssen diese Anträge erneut eingereicht werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Antragstellung für Anlagen, die im Jahr 2024 in Betrieb genommen wurden, auch im Jahr 2025 möglich ist.
Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihre Anträge im neuen Jahr.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge erst ab diesem Datum eingereicht werden.
Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Anträge können über das Service-Portal, die Emailadresse foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden.
Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.