Gewässer sind Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch die Aspekte des Klimaschutzes und Klimawandels spielen eine Rolle. Dem Menschen dienen sie ferner auch zur Trinkwasserversorgung. Daher sind sie besonders zu schützen, in ihren Funktionen zu erhalten und der ökologische Zustand ist weiter zu verbessern.
Aus diesem Grund müssen alle Einleitungen in ein Gewässer genehmigt werden, ganz gleich ob Niederschlagswasser, gereinigtes Abwasser z.B. aus Kleinkläranlagen oder der Industrie.
Bei Einleitungen entscheidet, bis auf wenige Ausnahmen, die Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) über die Zulässigkeit. Lassen Sie sich daher gerne von uns beraten.
Einzelfallabhängig
Bitte setzen Sie sich zwecks Beratung mit uns in Verbindung.
Die Mindestgebühr für eine wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 Euro.