Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, benötigt dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben. Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
Die erforderlichen Bauvorlagen sind dem Antrag beizufügen und auf der Grundlage der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) zu erstellen.
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).