Wichtiger Hinweis zur Förderung von Dachbegrünung in Ergänzung zum Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ – Fördermittel ausgeschöpft
Derzeit können keine weiteren Anträge auf Förderung von Dachbegrünungen nach der obenstehenden Richtlinie gestellt werden. Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2024 sind ausgeschöpft.
Neue Anträge können erst wieder ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Alle Anträge, die bis zum 26.11.2024 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet.
Anträge, die bis zum 26.11.2024 nicht in vollständiger, genehmigungsfähiger Form vorlagen oder die zwischen dem 26.11.2024 und dem 31.12.2024 einschließlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Aus buchhalterischen Gründen müssen diese Anträge erneut eingereicht werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist. Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden, das heißt mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihre Anträge im neuen Jahr
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unten auf dieser Seite.
Das städtische Förderprogramm für Dachbegrünungen in Ergänzung zum Förderprogramm 10.000 Grüne Dächer der Emschergenossenschaft fördert neu errichtete Dachbegrünungen im Stadtgebiet und gilt dort, wo die Förderung der Emschergenossenschaft nicht anwendbar ist.
Die Errichtung von Gründächern wird mit pauschal 50 Euro pro begrüntem Quadratmeter bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gefördert - unabhängig davon, ob die Umsetzung in Eigen- oder Fremdleistung erfolgt.
Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der unten verlinkten Förderrichtlinie.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden, das heißt mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderung noch nicht begonnen worden sein. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig. Die Förderung wird als nachgelagerte Förderung im Anschluss an die Umsetzung ausgezahlt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die zu begrünende Dachfläche innerhalb des Stadtgebietes Gelsenkirchen und im Bereich des Lippeverbandes liegt. Das Emschergebiet im Süden wird durch die Förderung „10.000 Grüne Dächer“ des Wasserwirtschaftsverbandes Emschergenossenschaft mit Stand vom 02.03.23 abgedeckt. Genaue Informationen dazu welches Förderprogramm für eine Adresse gilt sind im Förderkompass Klima zu finden.
Ausgenommen von der Förderung sind außerdem Stadterneuerungsgebiete, soweit bereits eine Fördermöglichkeit, insb. aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, besteht oder die Möglichkeit der Förderung in anderen Förderprogrammen. Eine Auflistung der aktuellen Stadterneuerungsgebiete finden Sie unter "Stadterneuerung Gelsenkirchen", alternativ kann der "Förderkompass Klima" genutzt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen, zu deren Umsetzung eine rechtliche Verpflichtung z. B. aufgrund von Gründachsatzungen besteht.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Eigentümer/innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter/innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen.
Wichtig zu beachten: Die zu begrünende Dachfläche muss an die Kanalisation angeschlossen sein und im Rahmen der Maßnahme von dieser abgekoppelt werden. Das bedeutet, dass nach der Umsetzung kein Niederschlagswasserabfluss mehr in die Kanalisation eingeleitet wird und Niederschläge stattdessen im Gründach gespeichert werden und verdunsten.
Über die Bewilligung der Förderung wird anhand der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen entschieden. Der Bewilligungsbescheid wird postalisch übermittelt. Ab der Förderzusage hat der Antragstellende sechs Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweisunterlagen zur erfolgten Dachbegrünung vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung der Maßnahme.
• Unterschriebener Förderantrag (ausgefüllter Vordruck)
• Datenschutzrechtliche Einwilligung nach DSGVO
• Aktueller Grundbucheintrag oder Bescheid über Grundbesitzabgaben oder Niederschlagswassergebühren oder Nachweis über das Erbbaurecht
• Bestätigung über den Anschluss an die Kanalisation
• Nachweis über die Größe der zu begrünenden Dachfläche
• Bei Eigenleistungen: Beschreibung der durchzuführenden Maßnahme
• Fotos des Ausgangszustandes