Die Stadt Gelsenkirchen gewährt zusammen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk der Region Ruhr einen Zuschuss von bis zu 100,00€ zu Energieberatungen.
Anträge können über die Emailadresse klimaschutz@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden.
Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Anbieter der Energieberatungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW, Tel.: 0209/15 76 03 77, dem Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V.: https://www.gih.de/energieberatung/wohngebaeude-2/energieberatung/ oder bei den Energie Effizienz Experten: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Als eine umfassende Untersuchung des eigenen Gebäudes, wie sie im Rahmen eines vom Bund geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorgenommen wird, ist die Einstiegsberatung nicht gedacht. Es ist zu beachten, dass die beiden Förderungen nicht kombinierbar sind.
Als Tipp: Besonders gut kann die Beratung mit der neuen Sanierungsförderung der Stadt Gelsenkirchen kombiniert werden. Hier werden Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gefördert.
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Das Verfahren ist dreistufig:
- Antragsformular ausfüllen und einreichen
- Nach Erhalt des Gutscheins: Einen Termin zur Energieberatung ausmachen und innerhalb von vier Wochen mitteilen (Formular wird mit Gutschein zugesandt)
- Nach Durchführung der Energieberatung die Rechnung einreichen