Im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" mietet die Stadt Gelsenkirchen für zwei Jahre die Leerstände an. Der Mietvertrag kommt also zwischen der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Ladenlokals und der Stadt zustande, wobei die Stadt bis zu 70 Prozent der Altmiete zahlt.
Am Beispiel eines Ladenlokals mit einer Altmiete von 2.000 Euro ergibt dies dann im Maximalfall eine garantierte Mietzahlung von 1.400 Euro (=70 Prozent) für die kommenden 24 Monate an den Eigentümer. Die zukünftige Ladenbetreiberin zahlt an die Stadt Gelsenkirchen 40 Prozent der bisherigen Altmiete, im Beispiel demnach 800 Euro monatlich.
Somit wird einerseits den Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche Mieteinnahme von 70 Prozent ihres aktuell leerstehenden Ladenlokals ermöglicht, andererseits wird für neue Gewerbetreibende die Ansiedlung in der Innenstadt deutlich attraktiver und möglich gemacht.
Die Kosten, die der Stadt durch die Differenz der neuen Miete (im Beispiel 1.400 Euro) und den Einnahmen (im Beispiel 800 Euro) entstehen, in diesem Beispiel also 600 Euro, werden durch die Förderung des Landes NRW zu 80 Prozent und zu 20 Prozent durch städtischen Eigenanteil getragen.
Alte Mieteinnahmen des Eigentümers monatlich |
2.000 € |
Zahlung der Stadt an den Eigentümer |
1.400 € = 70 % der Altmiete |
Zahlung der Ladenbetreiberin an die Stadt |
800 € = 40 % der Altmiete |
Förderfähige Differenz zwischen den Zahlungen der Stadt an den Eigentümer und den Zahlungen der Ladenbetreiberin an die Stadt |
600 € (davon 480 € (80 %) Förderung durch das Land und 120 € (20 %) städtischer Eigenanteil |