Das Förderprogramm unterstützt Anmietungsvorhaben in dem zentralen Versorgungsbereich Gelsenkirchen-City. Dadurch soll das Zentrum belebt und attraktiver werden.
Foto: City Initiative Gelsenkirchen
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Projekte mit Publikumsverkehr, wenn sie einem der folgenden Ziele dienen:
Die Stadt Gelsenkirchen mietet für maximal 24 Monate Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70 Prozent der Altmiete an und vermietet diese an neue und innovative Lösungen mit einem reduzierten Mietzins von bis 20 Prozent der Altmiete (kalt) weiter.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen.
Für Mieterinnen und Mieter
Für Vermieterinnen und Vermieter:
Das Ladenlokal muss in dem zentralen Versorgungsbereich der City liegen.
Die Größe der Ladenlokale darf nicht mehr als 300 Quadratmeter betragen.
Die Ladenlokale werden grundsätzlich nur im renovierten Zustand angemietet.
Renovierungskosten werden nicht getragen.
Von 2024 bis 2027 können Vorhaben in der Innenstadt gefördert werden.
Förderprogramm 'Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren'
Ablauf der Förderung
Anmeldeformular für Mieterinnen und Mieter
Anmeldeformular für Vermieterinnen und Vermieter
Wirtschaftsförderunganmietung@gelsenkirchen.de
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Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen