Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit.
Die Belehrungen finden in der Regel online statt.
Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
Sie können sich direkt beim externen Dienstleister für die Online-Belehrung anmelden.
Alle weiteren Informationen zur Online-Belehrung finden Sie in unserem FAQ.
Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.
Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.
Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein schulisches Praktikum oder für Ihre Tätigkeit bei der Stadt Gelsenkirchen benötigen, melden Sie sich bitte zu einer Präsenz-Belehrung im Referat Gesundheit unter der Rufnummer 169-2924 an.
Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt einen Termin vereinbaren.