Erteilung der Abstimmungsbescheinigung gemäß des Alten- und Pflegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Durchführungsverordnung
Maßnahmen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Planungsphase hat der Träger der Einrichtung mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen. Über die Abstimmung wird ein Bescheid erteilt.