Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes und hilft Ihnen, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes zu regeln.
Wenn der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft und / oder Zahlung des Unterhaltes nicht bereit ist, vertritt der Beistand Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft kann der Elternteil einrichten, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.