Beim Jugendamt können u. a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
- I. Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungen
- II. Unterhaltsverpflichtungserklärung
- III. Gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern
- Zu I. Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.
- Zu II. Die Höhe des Unterhaltes ist berechnet (z. B. durch Anwalt / Beistand).
- Zu III. Die Sorgeerklärung setzt das rechtswirksame Bestehen der Vaterschaft voraus.
Beurkundungen der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorgeerklärung sind auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach Terminvereinbarung erfolgen.