Jeder von uns kennt an Gewässern bauliche Anlagen. Die bekanntesten sind zum Beispiel Brücken, die uns sicher über ein Gewässer bringen. Aber auch nicht gleich bekannte bauliche Anlagen fallen hier runter, unter anderem Stege, Zäune, Kabel, Dämme, Rohrleitungen oder auch Wege.
Die baulichen Anlagen können eine Einwirkung auf ein Gewässer darstellen. So können Brücken mit ihren Pfeilern das Gewässerbett verengen, was im schlimmsten Fall zu einem Rückstau des Wassers führen könnte. Aus diesem Grund müssen solche Anlagen an Gewässern von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden.
Wir beraten Sie gerne vorab, um einschätzen zu können, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Wir empfehlen, Ihren Antrag und den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Statik, Hydraulik, etc.) im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Den Antrag reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Umsetzung ein.
Grundsätzlich benötigte Unterlagen:
· Erläuterungsbericht
· Übersichtslageplan
· Planunterlagen (Lagepläne, Schnitte und Details)
· Kostenschätzung der Baukosten
Einzelfallabhängig:
· ggf. geprüfte Statik (Brücken und Stege)
· ggf. Hydraulik (Durchlass, Verrohrung)
Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach der Höhe der Baukosten.