Der einfachste Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung im Boden und ist insbesondere bei Wohnhäusern kein Problem. Das Niederschlagswasser kann aber mit unterschiedlichsten Stoffen in Berührung kommen, zum Beispiel von Verkehrsbereichen. Hier kann es mit Öl, Benzin oder auch Reifenabrieb verunreinigt werden. Da viele Stoffe eine schädliche Wirkung auf das Grundwasser haben können, ist es manchmal notwendig, dass anfallende Niederschlagswasser vor der Versickerung vorzubehandeln. Bei großen Vorhaben kann es sein, dass hierfür eine spezielle technische Vorbehandlung nötig wird, die einer Anlagengenehmigung bedarf.
Gerne beraten wir sie im Vorfeld, ob eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers nötig ist.
Grundsätzlich benötigte Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500 mit Darstellung der angeschlossenen Flächen und Kategorisierung gem. Trennerlass
- Beschreibung der geplanten Behandlungsanlage inklusive der hydraulischen und stofflichen Bemessung.
- Bodenansprache mit Schichtenverzeichnis
Einzelfallabhängig
- Vorlage des Nachweises der Vergleichbarkeit (z.B. DWA-M153)
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Es wird dringend empfohlen vor Antragsstellung Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen zu suchen, um das Vorhaben frühzeitig auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen.