Wenn Sie aus einem besonderen Anlass vorübergehend alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten wollen, benötigen Sie dafür eine Gestattung.
Beispiele für solche Anlässe sind Schützenfeste, Pfarrfeste, Einweihungen oder Jubiläen.
Die Gestattung erhalten Sie durch einen schriftlichen Antrag.
Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Name und Vorname des Antragstellers,
Art, Ort und Datum der Veranstaltung,
Größe des Standes, Saales oder Festzeltes,
Art der Getränke.
Hinweise:
In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.
Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (25 bis 200 Euro).