Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis).
Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes.
Zur Erteilung einer Reisegewerbekarte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Es muss die persönliche und steuerliche Zuverlässigkeit vorhanden sein.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
Für Gelsenkirchen: hier beantragen
Auszug aus der Schuldnerkartei
Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten.
Handelsregisterauszug (juristische Personen)
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)
Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln: Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Original u. Kopie) des Referats Gesundheit,
Kurt-Schumacher-Str. 4, 45881 Gelsenkirchen (Terminvereinbarung unter Tel. 0209 / 169-2924).
300 Euro
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis in Höhe von 13 Euro
und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro.