Wer gewerbsmäßig Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten gem. § 33c Abs. 1 GewO besitzen.
Zur Erteilung einer Aufstellerlaubnis ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
Geordnete finanzielle Verhältnisse
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
Für Gelsenkirchen: Die Bescheinigung können Sie direkt hier beantragen.
Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten.
Handelsregisterauszug (juristische Personen)
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)
Gebühren: 510 € - 1.790 € (je nach Aufstellort und Anzahl der Geräte)