Erdaufschlüsse sind z. B. Bohrungen, Sondierungen oder das Ausheben von Baugruben.
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, sind dem Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls für die Bohrung eines erlaubnisfreien Brunnens.
Ausnahme: Die gesonderte Anzeige der Bohrung ist nicht erforderlich, wenn die Bohrung nach Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme oder Nutzung von Erdwärme erfolgt.
Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
Einzelfallabhängig:
- Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens)
- Ort (Straße, Hausnummer, ggf. Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Koordinaten ETRS)
- Datum der Durchführung
- Name und Anschrift der ausführenden Firma
- Angaben zur Bohrung (Anzahl, beabsichtigte Tiefe, Durchmesser)
- zur Verwendung kommende Spülzusätze mit Sicherheitsdatenblatt
- Verbleib des Bohrwassers und des Bohrgutes
- Angaben zur Sicherung der Bohrung (Schutzrohr?)
- zur Verwendung kommendes Verpressmaterial
- Lageskizze mit möglichst genauer Einzeichnung der geplanten Bohrung
- ggf. Vollmacht / Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für die Bearbeitung der Anzeige beträgt 50,00 €.