Für die Nutzung von Wärme oder Kälte aus dem Erdreich / Grundwasser zur Temperierung eines Gebäudes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz) zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag beträgt in der Regel vier Kalenderwochen.
Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) in Dortmund erforderlich.
Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
Einzelfallabhängig:
- vollständig ausgefüllter Antragsvordruck und ggf. ein kurzer Erläuterungsbericht
- ggf. Vollmacht
- Übersichtslageplan
- Lageplan mit Eintragung der Sonden (Kollektoren, Brunnen) mit Vermaßung
- Wärmebedarfsberechnung
- Diagramm Geothermische Potentiale / Berechnung der Sondenlänge
- Technische Daten Wärmepumpe
- Technische Daten Erdwärmesonden / Kollektoren / Brunnen
- Technische Daten Verpressmaterial
- Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgerflüssigkeit
- Sicherheitsdatenblatt Kältemittel
- Zertifikat Fachunternehmen W 120 der Bohrfirma (bei Erdwärmesonden)
- Qualifikationsnachweis Bohrgeräteführer (bei Erdwärmesonden)
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mindestgebühr für eine Erlaubnis beträgt 250,00 €. Bei einer Leistung der Wärmepumpenanlage von mehr als 50 kW erhöht sich die Gebühr nach einer vorgegebenen Staffelung.