Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen und jetzt benötigen Sie schnellstmöglich Ersatz
ggfl. eine Karteikartenabschrift, falls die Fahrerlaubnis nicht in Gelsenkirchen erteilt wurde. Diese können Sie bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Von dort wird die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde Gelsenkirchen geschickt.
Ersatzführerschein nach Verlust: 72,80 € (inkl. eidesstattlicher Versicherung und Direktversand)
Ersatzführerschein nach Diebstahl: 42,10 € (inkl. Direktversand)
Im Falle eines Altführerscheins (Umstellung): 31,80 € (inkl. Direktversand, ggf. zzgl. eidesstattlicher Versicherung 30,70 €)
Expressbestellung (zzgl.) 24,30 €
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde
Personalausweis und/oder Reisepass beantragen
Anmeldung beim Bezug einer Wohnung
Personalausweis beantragen
Abmeldung einer Wohnung
Vorläufiger Personalausweis
Verlust des Reisepasses
Ummelden des Wohnsitzes in einer Gemeinde
Führungszeugnis beantragen
Verlust des Personalausweises
Wildenbruchstraße 10 45875 Gelsenkirchen
Terminvereinbarung erforderlichper online-Terminvereinbarung
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Wohnberechtigungsschein und Förderanträge im Bereich Klima einfach online über das Serviceportal der Stadt beantragen