Ihr Kind besucht eine Schule der Stadt Gelsenkirchen. Dabei legt es den Weg zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück.
Anhand der folgenden Fragen und Antworten können Sie feststellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihr Kind einen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket haben.
Wann übernimmt die Stadt GE für mein Kind Schülerfahrkosten?
Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) hat die Stadt Gelsenkirchen als Schulträger Schülerfahrkosten dann zu übernehmen, wenn der Schulweg vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe (Klasse 1 – 4, Grundschulen und Förderschulen) mehr als 2 km,
- der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Schalker Gymnasium, übrige Gymnasien nur bis Klasse 9) mehr als 3,5 km,
- der Sekundarstufe II (Klasse 10 Gymnasien) mehr als 3,5 km und
- der Sekundarstufe II (ab Klasse 11 Gymnasien, ab Klasse 11 Gesamtschulen) mehr als 5 km
beträgt.
Dabei ist Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schulkindes und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform. (Der Schulversuch „Abitur nach 13 Jahren“ am Schalker Gymnasium stellt keine eigene Schulform dar. Es wird der Schulweg zum nächstgelegenen Gymnasium zugrunde gelegt.) Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Dem Antrag ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis beizufügen. Ob aus gesundheitlichen Gründen ein Verkehrsmittel oder evtl. ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden muss, entscheidet das Referat Gesundheit nach einer Untersuchung des Kindes.
Außerdem übernimmt der Schulträger die Fahrkosten, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Ein Schulweg ist insbesondere dann besonders gefährlich, wenn er überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt, oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.
Wenn Sie also weiter als die oben angegebenen Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt wohnen oder einer der anderen Gründe zutrifft, können Sie einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen. Antragsformulare sind in den Sekretariaten der Schulen erhältlich.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag in der Schule Ihres Kindes ein. Die Schulsekretärin trägt dann darauf ein, ab wann Ihr Kind die Schule besucht und leitet den Antrag an das Referat Bildung weiter. In den darauffolgenden Wochen erhalten Sie von dort einen schriftlichen Bescheid.
Bei einem Wohnungs- oder Schulwechsel muss die Fahrkarte neu beantragt werden, da die Voraussetzungen, die zur Bewilligung geführt haben, mit diesen Veränderungen wegfallen. Wenn sich die Voraussetzungen der Bewilligung nicht ändern, reicht ein einmaliger Antrag. Über 16-Jährige müssen den Besuch einer allgemeinbildenden Schule jährlich nachweisen.
Mein Kind besucht nicht die nächstgelegene Schule. Wann übernimmt die Stadt trotzdem Schülerfahrkosten?
Wenn Sie mit Ihrem Kind, das eine Gelsenkirchener Schule besucht, nicht in Gelsenkirchen wohnen, können Sie gleichfalls einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform in Ihrer Stadt weiter als die vorgenannte Entfernung von Ihrer Wohnung entfernt ist.
Nach den Bestimmungen der SchfkVO hat die Stadt Gelsenkirchen in diesen Fällen aber lediglich Schülerfahrkosten in der Höhe zu übernehmen, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden.
Abweichend von diesem Grundsatz werden Schülerfahrkosten zu einer nicht nächstgelegenen Schule, auch für in Gelsenkirchen wohnhafte Schüler und Schülerinnen, nur dann übernommen, wenn:
- zu den Anmeldeterminen bei der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform angemeldet worden ist und
- die Aufnahme an der nächstgelegenen Schule aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist und
- dieser Sachverhalt durch eine schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule nachgewiesen wird.
Bitte fügen Sie daher die schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule Ihrem Antrag unbedingt bei.
Wann und wie bekommt mein Kind/bekomme ich das DeutschlandTicket Schule?
Das DeutschlandTicket Schule wird im Chipkartenformat ausgestellt und Ihrem Kind durch die BOGESTRA zugesandt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der zahlreichen Anträge, die insbesondere zu Schuljahresbeginn im Referat Bildung eingehen, längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wie teuer ist das DeutschlandTicket Schule und wie zahle ich?
Da das DeutschlandTicket Schule Leistungen über den Anspruch nach der SchfkVO hinaus anbietet (Gültigkeit des Tickets ohne zeitliche Begrenzung, dies bedeutet auch an Wochenenden sowie an Feiertagen und in den Ferien, im gesamten VRR), muss in jedem Fall ein Eigenanteil entrichtet werden. Dieser beträgt zurzeit 14,00 EUR monatlich.
Informationen zur Geschwisterermäßigung und zur Regelung für den Erhalt eines kostenlosen DeutschlandTickets Schule ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.
Vollpreis = Preis ohne Anspruchsberechtigung nach der SchfkVO: 29,00 €
Eigenanteile mit Anspruchsberechtigung:
- für das 1. Kind: 14,00 €
- für volljährige SchülerInnen: 14,00 €
- für das 2. anspruchsberechtigte Kind: 7,00 €
- für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind: 0,00 €
- für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII Sozialhilfe (jedoch nicht „Hartz IV“-Empfänger = SGB II): 0,00 €
An wen wende ich mich bei Verlust des DeutschlandTickets Schule?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Verkehrsunternehmen. Die Chipkarte wird, um Missbrauch zu verhindern, unverzüglich von dem zuständigen Verkehrsunternehmen gesperrt und gegen Vorlage des Lichtbildausweises durch eine neue ersetzt.
Ich habe keinen Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule. Kann mein Kind trotzdem kostengünstig zur Schule fahren?
Sie können selbstverständlich ein DeutschlandTicket Schule für Ihr Kind bestellen, ohne einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an ein Kundencenter der BOGESTRA. Die BOGESTRA bietet allen SchülerInnen das DeutschlandTicket Schule zum Preis von zurzeit 29,00 € monatlich an.
Kann das DeutschlandTicket Schule auch in den Ferien genutzt werden?
Das DeutschlandTicket Schule kann das ganze Jahr über im gesamten Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) genutzt werden.
Werden auch Schülerfahrkosten zu einer Schule, die nicht in städtischer Trägerschaft steht, übernommen?
Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung (Schulträgerprinzip). Wenden Sie sich in diesem Fall wegen weitergehender Information an die Schule.
Werden auch Kosten für die Benutzung eines Pkw anerkannt, wenn das Kind auf dem Weg zur Arbeit an der Schule abgesetzt wird?
Die Erstattung von Kosten für die Benutzung eines Privatfahrzeuges erfolgt nur, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerspezialverkehr nicht möglich oder unzumutbar ist.
Mein Kind hatte einen Unfall. Werden Fahrten mit dem Taxi zur Schule übernommen?
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung muss eine Dauer von acht Wochen überschreiten. Gesundheitliche Gründe sind nur solche, die das Zurücklegen des Schulwegs wesentlich beeinträchtigen.
Gibt es auch Zuschüsse für Klassenfahrten und Schüleraustausche?
Eine Erstattung von Fahrkosten für Klassenfahrten sieht die Schülerfahrkostenverordnung nicht vor.
Austauschschüler haben Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Können auch Schüler des 2. Bildungsweges Fahrkosten erstattet bekommen?
Fahrkosten werden nicht übernommen für:
- teilzeitschulische Klassen,
- Fachoberschulen, soweit sie eine Berufsausbildung voraussetzen,
- Fachschulen, die eine berufliche Weiterbildung ermöglichen,
- Schülerinnen und Schüler der Weiterbildungskollegs (Abendrealschule und Abendgymnasium).
Kann ich als Berufsschüler auch Fahrkosten beantragen?
Fahrkosten werden für Schülerinnen und Schüler nur übernommen, wenn sie Bezirksfachklassen oder bezirksübergreifenden Fachklassen besuchen, soweit sie einen Eigenanteil im Beförderungsmonat von 50,00 € übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 €.