Bietet Ihre Kita oder Schule ein Mittagessen an?
Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die an einem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen, können die Kosten in voller Höhe übernommen werden und so zahlen Sie selbst nichts mehr.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.