Tagesausflug, Wandertag oder Klassenfahrt - solche Aktivitäten in der Gruppe sind für die Entwicklung Ihres Kindes fast genauso wichtig wie der Unterricht. Doch für manche Familien steckt das einfach nicht mehr drin. Die Kosten für solche Aktivitäten können vollständig übernommen werden.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.