Versetzung oder Schulabschluss gefährdet? Wenig oder keine Chance auf eine Ausbildung wegen schlechter Zensuren?
Und die Schule empfiehlt Nachhilfe!
Jetzt gibt es dafür gute Nachrichten: Wir übernehmen die Kosten für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.