Hefte, Stifte, Taschenrechner, Schulranzen - das alles kann ganz schön ins Geld gehen.
Mit Hilfe des Schulbedarfspaketes sollen alle notwendigen Schulmaterialien für Ihr Kind angeschafft werden können. Es handelt sich um eine Pauschale, die seit dem Jahr 2021 dynamisch an die Regelbedarfserhöhungen angepasst wird. Die Auszahlung erfolgt im August zu zwei Dritteln und im Februar zu einem Drittel.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.
- aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (WoG, KiZ)
- ausgefüllter Antragsvordruck
Ohne gesonderte Antragstellung wird für Empfänger von Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) das Schulbedarfspaket vom Jobcenter und für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) oder Asyl-Leistungen (AsylbLG) vom Referat Soziales ausgezahlt. Bei erstmaliger Einschulung oder wenn das Kind bereits 15 Jahre alt ist außerdem erforderlich:
- Nachweis über Einschulung
- aktuelle Schulbescheinigung