Ihr Kind möchte sich sportlich oder künstlerisch betätigen? Das Kind ist im Verein? Oder es möchte in den Sommerferien an einer Ferienfreizeit teilnehmen?
Auch hier bieten wir Hilfestellung. Hier können Sie einen monatlichen Zuschuss von 15 € in Form von Gutscheinen erhalten.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.