Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und möchten die Geburt in Deutschland beim Standessamt registrieren lassen?
Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt.
Der entsprechende Antrag ist primär beim Wohnsitzstandesamt des Betroffenen zu stellen.
Hat der Betroffene weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig.
Ergibt sich nach der vorgenannten Regelung keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m. Personenstandsverordnung (PStV) und Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag
- der Eltern des Kindes,
- des Kindes selbst
- des Ehegatten oder Lebenspartners des Kindes oder
- der Kinder des Kindes
beim zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- das Kind Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in besonderen Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden kann.
Sie erhalten im Standesamt einen Antragsvordruck, der auszufüllen und zu unterschreiben ist; alle Angaben sind dabei durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere:
- Ausländische Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache
- Heiratsurkunde der Eltern oder des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Personalausweise oder Reisepässe
- Geburtsurkunden der Eltern
Je nach Herkunftsland der Urkunden können Überbeglaubigung in Form einer Apostille, einer Legalisation oder gar eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden erforderlich sein.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei uns.