Prüfung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sofern die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Servicenummer 169 2420.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit sind Beweismittel vorzulegen, z.B.
- Geburtsurkunden der männlichen Linie (evtl. bis Urgroßvater)
- Heiratsurkunden
- Wehrpässe
- Ausweise über Volkslisteneintragungen
- Einbürgerungsurkunden