Die Standesämter stellen aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht telefonisch angefordert werden. Ebenso sind persönliche Vorsprachen für Urkundenaustellungen leider nicht möglich.
Sie können die gewünschte Urkunde einfach und unkompliziert über unser Serviceportal anfordern und vorab bezahlen.
Ihre Urkunden können Sie auch persönlich vor Ort abholen, wenn Sie diese vorab im Serviceportal bestellt und dort "Abholung" ausgewählt haben. Sobald dort der Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" gesetzt wurde, können Sie die Urkunde am nächsten Werktag an der Infotheke im Schloss Horst in Empfang nehmen.
Urkunden online anfordern: Standesamt Online
Für die Nutzung des Services ist eine kurze Registrierung für die Bund.ID notwendig. Für diese wird kein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt! Wählen Sie hier die Registrierung mit Benutzernamen und Passwort.
Die Bestellung der Urkunde(n) über das Serviceportal erleichtert uns erheblich die Arbeit und Sie gelangen wesentlich schneller an die gewünschte Urkunde(n).
Dieses ist der hier vorrangige Weg der Urkundenanforderung. Anforderungen per Mail, Fax oder Brief werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Bitte beachten Sie:
- Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- PayPal
- Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.
- Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke benötigen oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei.
- Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.
- Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen.
Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de
Bitte beachten Sie, dass seit 2009 Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister gelten. Diese sind wie folgt:
- Geburten: 110 Jahre
- Eheschließungen: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstansregister Archivgut und werden von uns an das Institut für Stadtgeschichte abgegeben.
Hier die Kontaktdaten:
Institut für Stadtgeschichte (ISG)
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Schicken Sie ein Mail an das ISG
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen.