Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihre Eheschließung bei dem Standesamt in Gelsenkirchen anzumelden, können Sie sich hier informieren, welche Unterlagen erforderlich sind.
Im Einzelfall werden sicherlich Fragen auftreten, die sich hier nicht beantworten lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen des teilweise doch recht komplizierten Personenstandsrechts auf diesem Wege nicht alle Informationen an Sie weitergegeben werden können.
Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen und um letztendlich feststellen zu können, welche Unterlagen und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigt werden, ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten unbedingt zu empfehlen.
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war und
- beide Verlobte ihren Haupwohnsitz in Gelsenkirchen haben.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur
- Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe und
- eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht Gelsenkirchen ist, benötigen Sie zusätzlich:
- eine Aufenthaltsbescheinigung. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 8 Tage sein.
In folgenden Fällen sind leider noch weitere Unterlagen notwendig:
- wenn eine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- wenn eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,
- wenn eine/r der Verlobten ein minderjähriges Kind hat,
- wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben,
- wenn eine/r der Verlobten adoptiert ist,
- wenn eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hat,
- wenn eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.
Ein persönlicher Besuch für ein Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten wäre dann unbedingt zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
- Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung: 65,00 EURO
- Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 100,00 EURO
- Eheurkunde/Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister: 14,00 EURO
- Durchführung der Eheschließung (Anmeldung erfolgte nicht hier): 61,00 EURO
- Familienstammbuch, verschiedene Ausführungen: 19,00 bis 45,00 EURO
Für die Durchführung von Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts (zum Beispiel samstags) entstehen zusätzliche Kosten. Erfragen Sie diese bitte beim Standesamt.