Gemäß Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- und auf Bewohnerparkplätzen
für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken.
Elektro-Fahrzeuge erhalten Ermäßigungen.
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmenfahrzeuge.
Hinweise:
- Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung max. 2 Servicefahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem der beiden Fahrzeuge benutzt werden darf. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Servicefahrzeug handeln.
- Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge/ Pflege genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.
- Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind.
- Für einen Parkausweis zu vergünstigten Konditionen, ist ein E-Kennzeichen erforderlich.
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für den Regierungsbezirk Münster 150,- € p.a., jeder weitere Regierungsbezirk 40,- € p.a., Gesamt-NRW 300,- € p.a.
Elektro-Fahrzeuge erhalten den Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen: Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen lediglich 51,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 14,- € p.a., Gesamt-NRW 102,- € p.a.