Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten, das zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen dienen soll.
Alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet ihre Tätigkeit anzumelden.
Um dies durchführen zu können, müssen Sie zuerst an einer kostenlosen gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in der „Fachstelle für HIV und sexuelle Gesundheit“ des Referats Gesundheit (früher Gesundheitsamt) statt. Die Beratung ist vertraulich, das Gespräch findet unter vier Augen statt. Sollte eine Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich sein, stehen qualifizierte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Dolmetscher zur Verfügung. Es werden verschiedene Themen rund um die Gesundheit besprochen, wie z. B. sexuell übertragbare Infektionen, Verhütung, Hygienemaßnahmen, Impfungen etc. Es findet keine Untersuchung statt.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die Sie bei der Anmeldung im Referat Recht und Ordnung (früher Ordnungsamt) vorlegen und bei der Arbeit stets bei sich tragen müssen.
Bitte vereinbaren Sie vor der Beratung telefonisch oder per Mail einen Termin.
Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis