Das beantragte Dokument liegt nach der Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit, in dem Sie diesen beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 Jahren
Bei Personen unter 16 Jahren ist die Abholung nur durch ein sorgeberichtigten Elternteil möglich.
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/eID-Karte
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300.