Sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wie SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag und befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation?
Dann können möglicherweise die tatsächlichen Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und ein Zuschuss zu einer mehrtägigen Klassenfahrt (max. 150€) über den Härtefallfond gefördert werden.
Der Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“ fördert Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, aber sich in ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden.
Die Anträge sind für jedes Schuljahr/Kitajahr zum 15. September gesondert zu stellen.
- kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- vergleichbare finanzielle Mittel wie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind und
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder an einer mehrtägigen Klassenfahrt
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.