Der Gesetzgeber will junge Menschen in Deutschland schützen, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung sollen deshalb Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährden könnte oder die für sie ungeeignet ist schützen.
Von dem Verbot der Arbeit von Kindern und Jugendlichen gibt es Ausnahmen. Wenn Ihr Kind zu einem Auftrag von einer Agentur vermittelt wird oder bei einem Filmdreh mitwirken soll erhalten Sie von der Agentur oder der Filmfirma einen Antrag. Vor Abgabe des Antrags bei der zuständigen Bezirksregierung müssen Sie zu einem Aufklärungsgespräch beim örtlichen Jugendamt vorbei kommen.
Ausgefülltes Antragsformular mit
- Abzeichnung durch die Schule und
- Abzeichnung durch den Kinderarzt
im Vorfeld des Termins.