Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für 1 Jahr oder 2 Jahre erteilt werden. Halterinnen und Halter von Elektro-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen können 1-Jahres-Bewohnerparkausweise zu vergünstigten Konditionen beantragen.
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kann der Bewohnerparkausweis online beantragt werden:
- Sie wohnen im Bewohnerparkgebiet.
- Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, ist auf Sie als Halter zugelassen.
- Sie haben im Umkreis von 200m zu Ihrer Wohnung weder eine Garage noch einen privaten Einstellplatz.
- Sie möchten einen Parkausweis für 1 Kennzeichen beantragen.
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis hier online beantragen: Online-Antrag Bewohnerparkausweis
In abweichenden Fällen (z.B. abweichender Halter, Ausweis für mehrere Kennzeichen) wenden Sie sich bitte an: sondernutzung@gelsenkirchen.de
Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge
Zur Beantragung von vergünstigten Bewohnerparkausweisen für Besitzer von Elektro-Fahrzeugen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter sondernutzung@gelsenkirchen.de an uns.
Bitte beachten Sie, dass vergünstigte Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge nur mit E-Kennzeichen ausgegeben werden.