Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, in die genehmigten Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.) Ihres Gebäudes Akteneinsicht zu nehmen und sich davon ggf. Kopien, auch in digitaler Form anfertigen zu lassen. Zur Einsicht in Hausakten können Sie einen Termin per E-Mail an hausakten@gelsenkirchen.de vereinbaren.
Berechtigt zur Akteneinsicht sind die Haus- und Grundeigentümer, Erbbauberechtigte sowie deren Bevollmächtigte bei Vorlage einer Vollmacht.
Benötigt wird der gültige Personalausweis, ein Grundbuchauszug bzw. eine Vollmacht.
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für besondere Leistungen der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen (Verwaltungsgebührensatzung – VGS). Eine aktualisierte Fassung wird hier in Kürze bereitgestellt. Bis dahin wenden Sie sich bei Rückfragen zur Gebührenhöhe gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.