Wird ein Reisepass sofort benötigt, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu erhalten.
Dieser Pass wird bei Vorlage der für einen Reisepass üblichen Unterlagen (siehe Beantragung eines Reisepasses) unmittelbar im Bürgercenter ausgestellt.
Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild
- bisheriger Personalausweis/Reisepass
Bei Erstausstellung müssen zur Identitätsprüfung
- der Personalausweis, der Kinderausweis/Kinderreisepass, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.) vorgelegt werden.
Besonderheiten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- Bei Personen unter 18 Jahren ist der Reisepassantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-2100.