Die Bauberatung der Stadt Gelsenkirchen ist zentrale Anlaufstelle für
- Bauherrinnen und Bauherren
- Architektinnen und Architekten
- Investorinnen und Investoren
- Projektentwicklerinnen und Projektentwickler
In der Bauberatung erhalten Sie eine Ersteinschätzung zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens.
Außerdem erhalten sie Beratungen und Informationen zu:
(möglicherweise verfahrensfreien) Bauvorhaben wie:
- Carports und Garagen
- Gartenhäuser
- Terrassenüberdachungen und Wintergärten
- Stellplätze
- Solaranlagen
- Wärmepumpen
- Nutzungsänderungen
- Gestaltungsfragen
Tipps zur Vollständigkeit von Anträgen (Was wird für einen Bauantrag benötigt?)
Sie können sich dort also über alle erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Dies geschieht in der Regel persönlich.
Für die Beratung in den Räumlichkeiten der Bauberatung im Rathaus Buer können Sie einen Termin vereinbaren. Hierbei können Sie uns Informationen über Ihr Anliegen übermitteln, so dass wir uns auf die Beantwortung Ihrer Fragen vorbereiten können.
Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit zum Beratungsgespräch mitzubringen:
- beurteilungsfähige Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen
- einen Lageplan, in dem Sie das gewünschte Vorhaben farblich markieren und am besten maßstabsgetreu einzeichnen
- bei Anbauten im Bereich eines Bebauungsplanes ist in der Regel ein Lageplan aus der letzten Baugenehmigung erforderlich
- bei An- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen: bereits erteilte Baugenehmigungen (Bescheide und Pläne, hier ist ggf. eine Einsicht in die Hausakte bei der Hausaktenregistratur sinnvoll - siehe weitere Dienstleistungen unten)
- aktuelle Fotos von der Umgebungsbebauung
Je detaillierter und vollständiger die Unterlagen sind, umso effizienter können baurechtliche Fragen beantwortet werden.
Eine Ersteinschätzung Ihres Vorhabens ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beratungstätigkeiten wie bei allen Bauaufsichtsbehörden unverbindlich sind und keinerlei Rechtsanspruch bilden. Dieser ergibt sich stets nur aus schriftlich erteilten, formellen Bescheiden.
Befinden Sie sich bereits im Bauantrags- oder einem weiteren baurechtlichen Verfahren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter. Halten Sie hierzu bitte das ihnen zugewiesene Aktenzeichen bereit.
Die persönliche Beratung ist zunächst kostenlos.
Rechtsverbindliche Bescheide (z. B. Vorbescheide, Abweichungen, Befreiungen) und die schriftliche Beantwortung von informellen Anfragen sind gebührenpflichtig im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Hinweis:
Die Beratungen für Gewerbeflächen und wiederkehrend zu prüfende
Sonderbauten werden in den gesonderten Teams durchgeführt.