Schulräume wie z. B. Aulen, Pausenhallen, Klassenräume können Kirchen, Parteien, Vereinen, Gewerkschaften, Behinderten- und Jugendorganisationen und kulturellen Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden.
Eine Überlassung für private oder gewerbliche Zwecke ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Überlassung von Schulraum ist ein schriftlicher Antrag (mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin).
Benutzungsentgelte sowie eine Bearbeitungspauschale (einmalig 15,00 €) werden für jede Überlassung erhoben und sind vor der ersten Nutzung fällig. Die Höhe des Benutzungsentgeltes variiert je nach Art und Größe des Schulraumes. Für Dauernutzungen beträgt das Entgelt zwischen 7,03 € und 10,25 € pro angefangener Nutzungsstunde, für einmalige Nutzungen im Durchschnitt 30,00 € pro angefangener Stunde.
Für die Genehmigung zum Aufstellen von Verkaufsständen für Imbiss und Getränke werden 20,00 € pro Stand und Tag erhoben.
Bei Veranstaltungen von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Behindertenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Kinder- und Jugendgruppen, kulturellen Vereinigungen, Sportvereinen und Amateurmusikgruppen, wird statt des Benutzungsentgeltes ein Anerkennungsbeitrag in Höhe von 1,00 € pro angefangener Nutzungsstunde erhoben, sofern kein Eintrittsgeld, Teilnahmegebühr etc. erhoben wird.